Die Realität der „Genussehe“

السؤال: انا فتاة ابلغ من العمر 31 عام لم اتزوج بعد و يوجد لدي صديق اتمتع معه كل اسبوع يوم واحد و يعاشرني من الخلف هل الامر مقبول ام لا مع العلم لايوجد رجل يتقدم لي بعد.
الجواب: باسمه جلت اسمائه - يجوز برضاك علي كراهة بشرط اجراء العقد ولو بعنوان المتعة و الا فيحرم
Übersetzung:Frage: Ich bin eine junge Frau im Alter von 31 Jahren und ich bin noch nicht verheiratet, jedoch habe ich einen Freund, mit dem ich jede Woche einmal die Genussehe vollziehe, wobei er mir von hinten beiwohnt. Ist diese Sache mit dem Wissen, dass ich noch keinen Mann gefunden habe, akzeptabel oder nicht?
Antwort: Im Namen des Besitzers der verherrlichten Namen. Es ist - obgleich verpöhnt - mit deiner Einwilligung erlaubt, unter der Bedinung dass ein Vertrag geschlossen wird, ggf. im Sinne einer Genussehe. Ansonsten ist es nicht erlaubt.
Großayatollah Rohani ( Quelle / Archiv )
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السؤال: ما حكم التمتع بمرأة نيتها الزنا ونيتي المتعة مع علمها بالمتعة دون اعترافها به؟
الجواب: باسمه جلت اسمائه - النية بنحو الداعي لاتضر مع علمها بالانشاء و ايجاد العلقة ـ يجوز التمتع بها.
Übersetzung:
Frage: Was ist das Urteil über die Genussehen mit einer Frau, deren Absicht Unzucht ist, während meine Absicht die Genussehe ist und sie davon weiß, es jedoch nicht anerkennt?
Antwort: Im Namen des Besitzers der verherrlichten Namen. Eine Absicht in diese Richtung ist kein Problem. Sofern sie weiß, was für eine Verbindung geschlossen wird, ist die Genussehe mit ihr erlaubt.
Großayatollah Rohani ( Quelle / Archiv )
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السؤال: ما حكم التمتّع بالزانية ؟ وماذا لو كانت هذه الزانية مشهورة بالزنا والعياذ بالله أيصحّ التمتّع بها أم لا ؟ وهل يشترط أن تعترف بأنّ المتعة عقد شرعي أم لا يشترط ذلك ؟
الجواب: باسمه جلت اسمائه - التمتع بالزانيه جائز ـ وكذلك بالمشهورة بالزنا وان كان مكروها.
Übersetzung:
Frage: Was ist das Urteil über die Genussehe mit einer Unzüchtigen? Und was ist, wenn sie - Gott behüte - bekannt ist für ihre Hurerrei? Ist die Genussehe auch dann in Ordnung? Und ist es eine Bedingung, dass sie die Genussehe als einen legalen Vertrag anerkennt oder nicht?
Antwort: Im Namen des Besitzers der verherrlichten Namen. Die Genussehe mit einer Unzüchtigen ist erlaubt, und ebenso mit einer Frau, die bekannt ist für ihre Hurerrei, obgleich dies verpöhnt ist.
