Ayatollah al-Khoi: Nichtschiiten zu belügen ist erlaubt

Ayatollah al-KhoiOft wird behauptet, dass Lügen den Schiiten nur aus Angst und  in Lebensgefahr gestattet sei, doch der anerkannte Ayatollah und Lehrer von Sistani al-Khoi gab ein Fatwa, wonach es Schiiten erlaubt ist, jemanden, der die schiitische Religion angreift mit Lügen zu "widerlegen":

السؤال: هل يجوز الكذب على المبدع أو مروج الضلال في مقام الاحتجاج عليه ، إذا كان الكذب يدحض حجته ، ويبطل دعاويه الباطلة ؟

الفتوى: إذا توقف رد باطله عليه ، جاز.

Übersetzung:

Frage: Ist es erlaubt, beim Argumentieren gegen einen Neuerungsträger oder einen Verbreiter von Irrlehren, Lügen gegen ihn zu benutzen, wenn die Lüge seine Beweise widerlegt und seine Behauptungen nichtig macht?

Fatwa: Wenn die Widerlegung seine falschen Lehren stoppt, dann ist es erlaubt.

So zeigt sich, dass Taqiyyah wohl tatsächlich nur in Situationen der Angst erlaubt ist, wobei Angst vor der Wahrheit mit darunter fällt.

Nachprüfbar auf folgenden schiitschen Internetseiten:

http://www.alseraj.net/ar/fikh/1/?XjhPbzfm661074534768&1&30&1 (Archiv)
http://arabic.al-khoei.org/falea.htm
(Archiv)

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